Hierzu existiert keine schriftlich eindeutige Definition. Der international gängige Richtwert für den maximalen Heizwärmebedarf im Niedrigenergiehaus von maximal 70 Kilowattstunden pro Quadratmeter im Jahr muss seit der gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) ohnehin erfüllt werden. Jeder Neubau ist demnach ein Niedrigenergiehaus.
Konkretere Vorgaben gibt es hingegen gemäß privaten Vereinbarungen wie beispielsweise dem RAL Gütesiegel für energieeffiziente Gebäude der Gütegemeinschaft Niedrigenergiehaus e.V. Auch wer NEH-Landesförderprogramme nutzen möchte, muss strenge Vorgaben einhalten.
Niedrigenergiehäuser sollten die gesetzlich zulässigen Maximalwerte unterschreiten. Das tun die staatlich geförderten Effizienzhäuser, Passivhäuser sowie Null- und Plusenergiehäuser.
Ein Niedrigenergiehaus heißt eigentlich nichts weiter als, dass den gesetzlich zulässigen Maximalwerten unterliegt und entsprechend energieeffizient ist.
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