Für Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft, die gegen Widerstand der anderen Wohnungen oder Gebäude sanieren wollen, sind das gute Nachrichten:
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Pflichten zur Sanierung mit einem am Freitag verkündeten Urteil weitgehend gestärkt und nur wenige Ausnahmen zugelassen.
Der Eigentümerverband Haus & Grund betonte, dass sanierungswilligen Besitzern der Rücken gestärkt werde: Sie bekämen nicht nur grünes Licht.
Sie blieben nach der Entscheidung aus Karlsruhe auch nicht alleine auf ihren Kosten sitzen. Alle Mitglieder der Gemeinschaft müssten sich daran beteiligen.
Bei Fragen zu Ihrer Immobilie wie Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung, steht Ihnen Ihr Immobilienmakler und Berater der Schmidt Immobilien GmbH gerne zur Seite.
Auch als Hausverwalter stehen wir Ihnen stets tatkräftig zur Seite.
Ihr
Stefan Schmidt